In Zeiten sich wandelnder Einkaufspräferenzen hat die schriftliche, elektronische und telefonische Bestellung von Waren stark zugenommen.
Allerdings kann der Kunde dem Händler seine Kreditkarte bei Katalog- und/oder Internet-Bestellungen nicht physisch zur Prüfung vorlegen. Daraus entsteht zwangsläufig ein höheres Risiko des Kartenmissbrauchs. Reklamationen und Rückbelastungen, die durch solchen Missbrauch entstehen, muss in der Regel der Händler tragen.
Daher haben die Kartengesellschaften mit der Abfrage der Kartenprüfnummer ein weiteres Sicherheitsinstrument eingeführt, das alle Beteiligten vor Missbrauch schützen soll. Diese Kartenprüfnummern werden bei Visa als „CVV2 – Card Verification Value2“ und bei MasterCard als „CVC2 – Card Verification Code2“ bezeichnet.
Die 3-stellige Kartenprüfnummer muss bei Versandhandelstransaktionen immer angegeben werden. Wir empfehlen Ihnen die Übermittlung dieser Daten auch bei E-Commerce -Transaktionen, um Ihr Risiko zu minimieren.
Ihr Vorteil
Es wird gewährleistet, dass dem Besteller die angegebene Karte vorliegt und kein Dritter Bestellungen tätigen kann, die nicht vom Karteninhaber ausgelöst werden.
Die Prüfnummer gehört zur Genehmigungsanfrage und ist bei Einholung der Genehmigungsnummer immer mit anzugeben.
Achtung
Anfragen ohne Prüfnummer können von der Karten ausgebenden Bank und/oder Acceptance abgelehnt werden. Das Verfahren gilt für Bestellungen im Internet oder über Katalog. Bitte ergänzen Sie Ihre Bestellformulare, Listen etc. um die Felder für die Kartenprüfnummer.
Wichtig
Die MasterCard- und Visa-Regularien sagen aus, dass CVC2 und CVV2 auf keinen Fall auf Ihren Systemen gespeichert oder physisch abgelegt werden dürfen. Sollten Sie diese Daten für Ihre Stammkunden benötigen, so müssen Sie die Kartenprüfnummer bei jeder Transaktion erneut abfragen.
Die Kartenprüfnummer minimiert zwar das Missbrauchsrisiko, kann Missbrauch jedoch nicht generell ausschließen. Da nicht alle Risiken und Betrugsvarianten ausgeschlossen werden können, hat die Karten ausgebende Bank selbst bei positiver Prüfung der Kartenprüfnummer noch Chargeback-Recht und -Möglichkeiten.
Hinweis
Bei der Visa Karte und bei der MasterCard befindet sich die Kartenprüfnummer auf der Rückseite der Kreditkarte (im Unterschriftsfeld im Anschluss an die Kartennummer).